Der Kirchenvorstand hat neben dem Vorsitzenden Pfarrer acht gewählte weitere Mitglieder. Alle drei Jahre stehen die Hälfte der gewählten Mitglieder neu zur Wahl. Die Amtszeit des Einzelnen beträgt sechs Jahre. Bei jeder KV-Wahl wird jeweils nur die Hälfte der Mitglieder neu bzw. wiedergewählt. Eine Kontinuität der Arbeit wird so gewährleistet. Die Anzahl der Mitglieder hängt ab von der Größe der Gemeinde. Wählbar ist jedes vorgeschlagene Gemeindemitglied über 21 Jahre, wahlberechtigt jedes Gemeindemitglied ab 18 Jahre.
Wesentliche Aufgaben des Kirchenvorstandes sind die Verwaltung der Finanzen, der Gebäude und Personalangelegenheiten. Der Pfarreirat entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand (ohne Stimmrecht).