Kirchenvorstandswahlen 2018 im Bistum Aachen

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Datum:
Fr. 5. Okt. 2018
Von:
Alexandra Scherrers

Bekanntmachung über die Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Gemäß Artikel 1 Abs. 1 WO 2012 hat der Kirchenvorstand die Wahl der Kirchenvorsteher für die Wahlperiode 2018 bis 2021 für den 17./18.11.2018 angeordnet.

Die Wahlhandlung wird

in der Kirche St. Mariä Himmelfahrt Bracht
am Freitag eine Stunde vor und eine Stunde nach der Messfeier um 18.30 Uhr, am Sonntag eine Stunde vor und eine Stunde nach der Messfeier um 11.30 Uhr

In der Kirche St. Nikolaus Brüggen
am Samstag eine Stunde vor und eine Stunde nach der Messfeier um 18 Uhr

In der Kirche St. Maria Helferin Lüttelbracht
am Sonntag eine Stunde vor und eine Stunde nach der Messfeier um 08.30 Uhr

In der Kirche St. Peter Born
am Sonntag eine Stunde vor und eine Stunde nach der Messfeier um 10 Uhr in der Petrusstube

stattfinden (Art. 9 WO).
In Lüttelbracht und in Born kann nur der jeweils eigene Kirchenvorstand gewählt werden und nicht, wie bei den vorherigen Wahlen, auch übergreifend.

Zu der Kirchenvorstandswahl werden alle am Wahltag 18 Jahre alten, wenigstens seit einem Jahr in der jeweiligen Zivilgemeinde ortsansässigen Gemeindemitglieder als Wahlberechtigte eingeladen, soweit sie in der Wählerliste eingetragen sind.

Briefwahl ist auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann bis Mittwoch vor der Wahl während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros gestellt werden. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten.

Auf Antrag, der nicht mehr Namen enthalten darf, als Kirchenvorsteher zu wählen sind, kann die Vorschlagsliste ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag ist von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift zu unterzeichnen. Außerdem ist die Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind, beizufügen. Der Ergänzungsvorschlag und die Erklärung können nur bis drei Wochen vor dem Wahltermin beim Wahlausschuss eingereicht werden.